Einfamilienpool – die Zwangsversteigerung verhindern und Ihr Eigenheim weiter bewohnen

Finanzielle Schwierigkeiten können das selbstgenutzte Eigenheim gefährden, auch wenn das pfändungsfreie Einkommen grundsätzlich ausreichend wäre, um eine angemessene Finanzierungsrate zu zahlen. Wenn die Zwangsversteigerung durch die Bank droht, weil Ihr Wohneigentum über den Verkehrswert belastet ist, dann ist schnelles Handeln in Ihrem Interesse. Wir helfen Ihnen, einen Weg zu finden, wie Sie Ihre Eigentumswohnung, Ihr Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte trotz Krise weiter bewohnen können.

Immobilie und Insolvenzverfahren – unsere Lösung für Eigentümer

Ein Insolvenzverfahren steht einem Verbleib in der eigenen Immobilie mitunter nur scheinbar im Wege. Unsere Kanzlei hat eine spezielle Lösung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, das eigene Haus weiter zu bewohnen und dabei das Verfahren der Privatinsolvenz zu durchlaufen.

Wir vermitteln Ihnen einen Investor, der Ihre Immobilie in Ihrem Auftrag für sich selbst erwirbt oder ersteigert. Vorher schließen Sie mit dem Investor einen notariellen Vertrag, der Ihnen die Möglichkeit gibt, als Mieter die Immobilie nach Verkauf weiterhin zu bewohnen. Der Mietpreis beträgt monatlich 1% des Erwerbsaufwandes netto kalt.

Gleichzeitig erhalten Sie die verbindliche Option, innerhalb der nächsten 8 Jahre die Immobilie jederzeit zu dem Preis zurückzuerwerben, den der Investor für den Kauf aufgewendet hat.

Privatinsolvenz ohne Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie – Wir beraten Sie deutschlandweit!

Nach Vertragsschluss könne Sie das Insolvenzverfahren durchlaufen und damit nach 6 Jahren von Ihren Schulden befreit werden. Nach Abschluss des Verfahrens können Sie eine neue Finanzierung beantragen und Ihr Eigentum zurückkaufen. Der Vertrag mit dem Investor wird dem Insolvenzverwalter offengelegt und ist gesetzeskonform. Der Insolvenzverwalter wird deshalb keine Einwände gegen diesen Vertrag erheben.

 

Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Situation. Rufen Sie uns an.