Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens.

 

Zahlreiche Unternehmen sind als Einzelkaufleute oder Gesellschaften im Handelsregister eingetragen. Damit gelten für alle ihre Geschäfte die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Die meisten Rechte und Pflichten des HGB gelten aber nur für Kaufleute, die im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen sind. Dabei macht das HGB keinen Unterschied zwischen Einzelkaufleuten und Gesellschaften.

 

Mit der Eintragung in das Handelsregister sind eine Reihe von Pflichten und Haftungsregeln verbunden, zu denen wir Sie gern beraten.

 

Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und die Rechtsprechung vorgegeben. Durch die rechtlich abgesicherte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen können viele Probleme vermieden werden.

 

Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns bitte an.