Arbeitsrecht – in Berlin und deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Dies umfasst zum einen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Als Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verträgen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Wir beraten Sie bei Fragen im Spannungsfeld zwischen Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag.

Durch unsere Spezialisierung im Bereich Insolvenz und Sanierung verfügen wir über langjährige Beratungspraxis bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich hieraus ergeben.

Zum anderen helfen wir Ihnen als Arbeitnehmer, im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber Ihre Rechte zu wahren.

Kündigungsschutz – Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte am Arbeitsplatz. Die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren ist das Zentrum unserer Leistungen im individuellen Arbeitsrecht. Die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bringt massive persönliche und finanzielle Belastungen mit sich. Wer sich entschließt, diese Situation abzuwenden, indem er eine Kündigungsschutzklage einreicht, sollte einen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen.

Grundsätzlich kann die Kündigungsschutzklage auch durch den Arbeitnehmer selbst eingereicht werden. Um aber in Fragen des Kündigungsschutzes oder gegebenenfalls der Abfindung eine wirklich zielführende Strategie zu erarbeiten, ist juristischer Beistand unerlässlich.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, Hamburg und Köln

Die Ausrichtung unseres Vorgehens beraten wir mit Ihnen auf Grundlage der aktuellen Situation. Sie haben als ordentliche Kündigung eine

  • betriebsbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung

oder als außerordentliche Kündigung die

  • fristlose Kündigung

erhalten. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen für das weitere Vorgehen. Werden Sie unmittelbar nach Zustellung der Kündigung in Ihrem eigenen Interesse aktiv. Sie haben in der Regel eine Frist von drei Wochen, um gegen die Kündigung vorzugehen.

 

Wir helfen Ihnen, in dieser Situation die beste Lösung zu erreichen.

 

www.arbeitsrecht-insolvenzrecht.de

Auf www.arbeitsrecht-insolvenzrecht.de erhalten Sie detaillierte Informationen über die Besonderheiten des Arbeitsrechts in der Insolvenz, Sie finden dort Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.